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Allgemeine Geschäftsbedienungen

Reparaturausführung:

Durch Unterzeichnung des Reparaturauftrages erteilen Sie der Firma Jukic Reparaturservice den verbindlichen Auftrag zur Reparatur Ihres umseitig bezeichneten Gerätes. Die Bedingungen dieses Reparaturauftrages werden im folgendem geregelt.

Festpreis:

Im Festpreis sind Elektronik und äußere Gehäuseteile nicht enthalten. Wir nehmen uns auch vor eine Reparatur abzulehnen, wenn vorherigen arbeiten an der Kaffeemaschinen nicht fachgerecht durchgeführt wurden.

Besondere Bedingungen für Reparaturleistungen:

Schuldet der Jukic Reparaturservice nach dem Inhalt des Vertrages die Reparatur einer Sache den Auftragsgeber, so gilt hierfür Folgendes: Reparaturleistungen werden am Sitz des Jukic Reparaturservices erbracht. Jukic Reparaturservice erbringt seine Leistungen nach seiner Wahl in eigener Person oder durch qualifiziertes, von ihm ausgewähltes Personal. Dabei kann sich Jukic Reparaturservice auch der Leistungen Dritter (Subunternehmer) bedienen, die in seinem Auftrag tätig werden. Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung des Jukic Reparaturservice nichts anderes ergibt, hat der Auftragsgeber keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person zur Durchführung der gewünschten Dienstleistung. Der Auftragsgeber hat dem Jukic Reparaturservice alle für die Reparatur der Sache erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, sofern deren Beschaffung nach dem Inhalt des Vertrages nicht in den Pflichtenkreis des Jukic Reparaturservices fällt. Insbesondere hat der Auftragsgeber dem Jukic Reparaturservice eine umfassende Fehlerbeschreibung zu übermitteln und ihm sämtliche Umstände mitzuteilen, die ursächlich für den festgestellten Fehler sein können. Sofern nicht anders vereinbart, hat der Auftragsgeber die zu reparierende Sache auf eigene Kosten und Gefahr an den Sitz des Jukic Reparaturservices zu versenden. Jukic Reparaturservice empfiehlt dem Auftragsgeber hierfür den Abschluss einer Transportversicherung. Ferner empfiehlt der Jukic Reparaturservice dem Auftragsgeber, die Sache in einer geeigneten Transportverpackung zu versenden, um das Risiko von Transportschäden zu reduzieren und den Inhalt der Verpackung zu verbergen. Über offensichtliche Transportschäden wird das Jukic Reparaturservice den Auftragsgeber unverzüglich informieren, damit dieser seine ggf. gegenüber dem Transporteur bestehenden Rechte geltend machen kann. Die Rücksendung der Sache erfolgt auf Kosten des Auftragsgeber. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache geht mit der Übergabe der Sache an eine geeignete Transportperson am Geschäftssitz des Jukic Reparaturservice auf den Auftragsgeber über. Der Auftragsgeber kann die zu reparierende Sache auch selbst an den Sitz des Jukic Reparaturservices vorbei bringen und wieder von diesem abholen, wenn sich dies aus der Leistungsbeschreibung des Verkäufers ergibt oder wenn die Parteien hierüber eine entsprechende Vereinbarung getroffen haben. In diesem Fall gelten die vorstehenden Regelungen zur Kosten-und Gefahrtragung bei Versand und Rückversand der Sache entsprechend.

Rückgabe der defekten Ersatzteile:

Falls Sie die defekten Ersatzteile nach der durchgeführten Reparatur benötigen, ist es zwingend notwendig uns dies bei der Auftragsannahme mitzuteilen. Bei der Abholung/Herausgabe der reparierten Geräte können wir Ihnen keine Ersatzteile aushändigen. Ausgenommen von Rückgaben sind u.a. Elektronikkomponenten.

Auftrags- / und Versandabwicklung:

Bei Abholungen, sowie dem Versand von Reparaturen gehen Verpackungs- Versand- und Kurierkosten zu Lasten des Auftragsgebers. Bei Versand oder Fracht, geht die Gefahr auf den Auftragsgeber über, wenn und sobald das Gerät entweder einem Spediteur/Kurier oder Paketdienst übergeben worden ist oder der Auftragsgeber das Betriebsgelände verlassen hat.

Wird der Auftragsgegenstand nicht innerhalb 4 Wochen nach Abholaufforderung abgeholt, sind wir berechtigt, mit Ablauf dieser Frist ein angemessenes Lagergeld zu berechnen. Erfolgt nicht spätestens 6 Monate nach der Auftragserteilung die Abholung, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung oder Untergang. Wir sind berechtigt, den Auftragsgegenstand nach Ablauf dieser Frist zur Deckung unserer Forderung zum Verkaufswert zu veräußern. Wir haften für sorgfältige Aufbewahrung des Gerätes 6 Monate nach Fertigstellung der Reparatur. Für Zubehör wie Taschen, Verpackungsmaterial, Kaffeebohnen übernehmen wir keine Haftung. Jegliche Haftung entfällt, wenn der Auftragsgeber ohne vorheriges Einverständnis vom Jukic Reparaturservice oder ohne objektiven wichtigen Grund Mängel- bzw. Schadensbeseitigungen vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt. Geräte, die als Garantiefälle des Jukic Reparaturservices übergeben worden sind, an denen aber Leistungen oder Teilleistungen zu erbringen sind, die nicht unter die Garantie fallen und/oder bei denen die Voraussetzungen für die Garantieleistungen nicht vorliegen (abgelaufene Garantiefrist, kein Nachweis der Garantie, Verkalkung, Fremdkörper, Fremdreparatur u.a.) werden wie folgt behandelt. Bevor die notwendigen Serviceleistungen erbracht werden, wird der Auftragsgeber benachrichtigt, weshalb die Garantieleistung nicht erbracht werden kann und wie hoch die Reparaturkosten sind. Der Auftragsgeber erteilt dem Jukic Reparaturservice dann entweder den freigegebenen Reparaturauftrag oder erhält das Gerät wieder gegen die Gebühr des Kostenvoranschlages unrepariert zurück.

Reparaturgewährleistung:

Wir leisten für die einwandfreie Ausführung der Reparaturarbeiten und die Mängelfreiheit der Ersatzteile 6 Monate Gewähr. Ist der innerhalb der Gewährleistungsfrist beanstandete Fehler auf eine andere technische Ursache zurückzuführen, als bei der ursprünglichen Reparatur behobene Fehler, so besteht kein Anspruch auf Gewährleistung. Bei einem Gewährleistungsanspruch werden Mängel unentgeltlich am betroffenen Gerät nachgebessert, wenn und soweit sie vom Jukic Reparaturservice zu vertreten sind. Ausgenommen von dieser Gewährleistung sind Reparaturen, die durch unsachgemäße Bedienung, falsche Wartung, normalen Verschleiß an Ersatzteilen wie z.B. Heizung, Mahlwerk, Pumpe, Brüheinheit, oder vergleichbaren natürlichen Verschleiß bei der Benutzung unterliegenden Teilen erforderlich werden. Zur Mängelbeseitigung hat der Auftragsgeber den Jukic reparaturservice Zeit und Gelegenheit zu gewähren und dabei vor allem dafür Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Prüfung und Durchführung der Gewährleistungsmaßnahme dem Jukic Reparaturservice zur Verfügung steht. Eine Abholung durch einen Außendienstmitarbeiter oder auch Kurierdienst im Garantie- oder Gewährleistungsfall fällt nicht unter den Gewährleistungsanspruch des Auftragsgebern und wird kostenpflichtig verrechnet. Jukic Reparaturservice haftet nicht für Liebhaberwerte oder vergleichbares. Jegliche Haftung entfällt, wenn der Auftragsgeber ohne vorheriges Einverständnis von Jukic Reparaturservice oder ohne objektiven wichtigen Grund Mängel- bzw. Schadensbeseitigungen vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt.

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